LG Köln untersagt Drosselkom-Tempo-Bremse

Wo Flatrate drauf steht, da muss auch Flatrate drin sein. Das entschied das Landgericht Köln im Prozess gegen die Drosselung der Surf-Geschwindigkeit im Festnetztarif der Deutschen Telekom. Die Verbraucherzentrale NRW hatte gegen den Anbieter geklagt.

Die entsprechende Klausel, laut der die Telekom ab einem monatlichen Verbrauch von beispielsweise 75 Gigabyte auf die Tempobremse tritt, erklärten die Richter für ungültig, da der Kunde dadurch unangemessen benachteiligt sei. Denn sobald die Drosselung eintritt, steht dem Kunden eben nicht mehr die volle Geschwindigkeit seines Tarifs zur Verfügung, sondern zum Teil nur noch ein Zehntel davon. Das Argument der Telekom, die Drosselung bremse nur wenige Vielsurfer, ließ das Landgericht nicht gelten. Denn immer mehr Menschen übertragen immer mehr Daten – auch für Film-Angebote über das Internet.

Die Telekom selbst kann „diese Entscheidung nicht nachvollziehen“. Sobald das schriftliche Urteil vorliegt, will man deshalb eine Berufung prüfen. Das Urteil des Landgerichts ist noch nicht rechtskräftig. Wenn es in Kraft tritt, muss die Firma die entsprechenden Drosselungs-Passsagen aus den Flatrate-Verträgen entfernen.

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